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AGB

OSTERMANN BELUX NV
GEWERBEGEBIET „BEGIJNENMEERS“ 44
1770 LIEDEKERKE
BE 0436.008.367
RJP BRÜSSEL NIEDERLÄNDISCHSPRACHIG

Allgemeine Verkaufsbedingungen (Januar 2023)

1. Anwendung dieser Bedingungen

Alle Angebote und Offerten von Ostermann BELUX NV (nachstehend „Ostermann“) sind unverbindlich und binden die Gesellschaft deshalb nicht. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind auf jeden Verkauf und jedes Geschäft zwischen Ostermann und seinen Kunden (nachstehend „Kunde“) anwendbar. Durch die alleinige Aufgabe und Übermittlung einer Bestellung bei Ostermann erklärt der Kunde, dass er die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Ostermann vorher zur Kenntnis genommen hat und sie vollumfänglich und vorbehaltlos akzeptiert und akzeptiert der Kunde, die Rechnungen von Ostermann elektronisch zu erhalten. Im Falle eines Konflikts und/oder Widerspruchs haben die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Ostermann Vorrang vor den etwaigen eigenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden.

2. Angebot und Auftragsbestätigung

  1. Ostermann kann den Angebotspreis an die Entwicklung der Fix- und/oder variablen Kosten aufgrund einer Strukturänderung derselben (Rohstoffe, Löhne, Energie …) anpassen. Die Preisanpassung erfolgt gemäß den gesetzlichen Normen. Nach der Anpassung gilt der Rechnungspreis, ohne dass Ostermann zur Zahlung einer Entschädigung gleich welcher Art an den Kunden verpflichtet werden kann. Ostermann ist genauso wenig durch die Bestellungen eines Kunden gebunden. Der Preis ist wie im Angebot angegeben, es sei denn, Ostermann sieht sich gezwungen, ihn anzupassen. Unsere Preise verstehen sich stets ausschließlich der Mehrwertsteuer. Transport-/Lieferkosten gehen zu Lasten des Kunden.
  2. Ein Vertrag zwischen dem Kunden und Ostermann kommt erst durch eine schriftliche Auftragsbestätigung oder eine andere schriftliche Vereinbarung zustande oder sobald Ostermann mit der Durchführung eines bestimmten Auftrags des Kunden beginnt.

3. Preis

Die Preise von Ostermann verstehen sich in Euro, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes angegeben ist und verstehen sich stets ausschließlich der Mehrwertsteuer. Sämtliche Steuern, Abgaben und/oder Gebühren gleich welcher Art, die sich auf die gelieferte Ware oder deren Transport beziehen, sind vollständig vom Kunden zu tragen. Ohne gegenteilige schriftliche Erlaubnis von Ostermann erfolgen die Zahlungen nur in Euro und durch Überweisung auf das auf der Rechnung angegebene Konto von Ostermann.

4. Kontrolle durch den Kunden

Zum Zeitpunkt der Abholung oder Lieferung muss der Kunde eine Empfangsbescheinigung für die verkaufte Ware unterzeichnen. Der Kunde verpflichtet sich dazu, die verkaufte Ware zu diesem Zeitpunkt unverzüglich zu überprüfen und festzustellen, ob die Qualitäten, die Menge und die Abmessungen der verkauften Ware mit den Vereinbarungen zwischen Ostermann und dem Kunden übereinstimmen. Die Überprüfung durch den Käufer umfasst auch die teilweise Entfernung der Schutzfolie, um feststellen zu können, ob die gelieferte Ware Farbabweichungen oder Beschädigungen aufweist. Etwaige sichtbare Mängel oder Nonkonformität in Bezug auf die verkaufte Ware müssen unverzüglich auf dem Schein angegeben werden und auf jeden Fall bei Folge der Nichtigkeit spätestens innerhalb von zwei Kalendertagen nach dem Datum dieses Scheins Ostermann mitgeteilt werden, vorzugsweise schriftlich und begleitet von Fotos, wobei der Kunde diese Mängel detailliert beschreiben muss. Die Nutzung der verkauften Ware durch den Kunden und der Ablauf dieser Frist implizieren jeweils einzeln die unwiderrufliche und endgültige Annahme der etwaigen sichtbaren Mängel durch den Kunden. Derartige Reklamationen setzen die Zahlungspflichten des Kunden nicht aus.

5. Lieferung und Lieferfristen

Ostermann ist nicht an Liefer- oder Ausführungsfristen Dritter gebunden. Die dem Kunden von Ostermann genannte Abhol- oder Lieferfrist für die verkaufte Ware ist nur annähernd zur Information angegeben. Bei einer anormalen Verzögerung hat der Kunde das Recht, seine Bestellung per Einschreiben unter der Bedingung zu stornieren, dass die verkaufte Ware innerhalb einer Frist von einem Monat immer noch nicht abgeholt oder geliefert werden kann, nachdem der Kunde Ostermann diesbezüglich per Einschreiben in Verzug gesetzt hat. Der Kunde verzichtet gleichfalls ausdrücklich auf jede andere Regressmöglichkeit in Bezug auf Ostermann, insbesondere auf die Gewährung einer Entschädigung gleich welcher Art.

6. Produktbezeichnung

  1. Alle Zahlen, Spezifikationen, Abbildungen und/oder anderen Daten der Produkte werden sorgfältig von Ostermann angegeben. Ostermann kann jedoch nicht garantieren, dass Abweichungen stets ausgeschlossen sind. Aus technischen Gründen können die Farben im Katalog oder auf der Website von den tatsächlichen Farben abweichen. Abweichungen können keinen Grund zur Auflösung des Vertrages darstellen.
  2. Verarbeitungstipps für unsere Produkte finden Sie im betreffenden technischen Produktdatenblatt. Dieses kann von unserer Website https://www.ostermann.eu/nl_BE heruntergeladen werden.
  3. Ostermann wendet die folgenden Toleranzen an:
  • Diverse Maßtoleranzen unserer Produkte sind in den jeweiligen technischen Datenblättern (am Produkt) auf unserer Internetseite zu finden.
  • Pro Produkt und pro Serie sind Farbunterschiede möglich.

7. Zahlung

  1. Die Rechnungen von Ostermann sind zu dem Zeitpunkt zahlbar, den Ostermann und der Kunde für die Abholung oder Lieferung der Ware vereinbart haben, wie auf der Rechnung angegeben. Bei Zahlungsverzug werden alle anderen, noch nicht fälligen Schuldforderungen an den Kunden, die zu diesem Zeitpunkt bereits erstellt und übermittelt wurden, von Rechts wegen und ohne vorherige Inverzugsetzung einforderbar. Gegebenenfalls behält sich Ostermann gleichfalls das Recht vor, die Durchführung aller laufenden Bestellungen des Kunden auszusetzen, ohne vorherige Inverzugsetzung und ohne Entschädigung.
  2. Ein Widerspruch gegen eine Rechnung von Ostermann kann nur und ausschließlich per schriftlichem Widerspruch innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach dem Rechnungsdatum rechtsgültig eingelegt werden. Wenn eine dieser Voraussetzungen nicht erfüllt ist, wird ein solcher Widerspruch eines Kunden als nicht existent betrachtet und gilt die betreffende Rechnung als akzeptiert. Bei Nichtzahlung oder nicht vollständiger Zahlung der Rechnung innerhalb der gesetzten Frist muss der Kunde von Rechts wegen und ohne vorherige Inverzugsetzung Verzugszinsen in Höhe von 12% pro Jahr ab dem Fälligkeitsdatum der Rechnung bis zum Tag der vollständigen Begleichung zahlen. Außerdem muss der Kunde von Rechts wegen und ab der dritten Erinnerung seitens Ostermann (per E-Mail oder Normalpost) eine pauschale Vergütung von 15,00 EUR unbeschadet des Rechts von Ostermann zahlen, einen höheren tatsächlich erlittenen oder zu erleidenden Schaden geltend zu machen. Zahlungen des Kunden werden in erster Linie auf die Zinsen und Gebühren angerechnet und erst danach auf die Hauptsumme.

8. IT

Obwohl Ostermann sich nach Kräften bemüht, seine E-Mails und sonstigen elektronischen Dateien vor Viren und anderen Defekten zu schützen, die Computer oder ein IT-System infizieren können, trägt letztendlich ausschließlich der Kunde die alleinige Verantwortung dafür, die erforderlichen und angemessenen Maßnahmen zu ergreifen, um seine Computer und/oder das IT-System vor derartigen Viren und Defekten zu schützen. Ostermann lehnt diesbezüglich jede Haftung für etwaige Verluste und/oder Schäden infolge oder anlässlich des Erhalts oder der Nutzung von elektronischer Kommunikation und/oder Dateien ab, die von Ostermann stammen.

9. Verarbeitung personenbezogener Daten

  1. Durch die Aufgabe einer Bestellung bei Ostermann gewährt der Kunde die ausdrückliche und eindeutige Erlaubnis, dass seine personenbezogenen Daten von Ostermann nach den Vorschriften und Bestimmungen des Gesetzes vom 30. Juli 2018 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten verarbeitet werden. Die folgenden personenbezogenen Daten des Kunden werden verarbeitet: Name, Anschrift, Telefon- und Mobiltelefonnummer, E-Mail-Adresse und Kreditkartendaten. Ostermann wird diese personenbezogenen Daten des Kunden nur für folgende Zwecke verarbeiten: Kundenverwaltung, Verarbeitung und Weiterverfolgung von Bestellungen und Direktvermarktung von Ostermann.
  2. Ostermann wird die personenbezogenen Daten des Kunden ohne dessen ausdrückliche Zustimmung nicht an Dritte weitergeben. Der Kunde ist damit einverstanden, dass seine Daten, außer den Kreditkartendaten, an eine Drittpartei weitergegeben werden können, die Ostermann für die Verarbeitung des Auftrags des Kunden engagiert, sofern diese Daten hierfür erforderlich sind. Der Kunde hat stets das Recht, seine Daten einzusehen, diese gegebenenfalls zu berichtigen und aus der Datenbank von Ostermann entfernen zu lassen. Der Kunde kann durch schriftliche Bekanntgabe an Ostermann Widerspruch gegen die Verarbeitung seiner Daten zu Direktmarketingzwecken einlegen. Ostermann ergreift alle vertretbaren Maßnahmen, um die Vertraulichkeit der vom Kunden mitgeteilten personenbezogenen Daten zu garantieren. Der Kunde bestätigt und akzeptiert, dass der Schaden, den er durch die unrechtmäßige Nutzung der Daten durch Dritte erleidet, die dazu nicht die Erlaubnis erhielten, niemals Ostermann gegenüber geltend gemacht werden kann.

10. Ausgleich

Ostermann kann jederzeit und sogar nach einer Insolvenz, gerichtlichen Reorganisation oder einem anderen Zusammentreffen verschiedener Umstände beim Kunden die Guthaben und Verbindlichkeiten ausgleichen und verrechnen, die gegenseitig zwischen Ostermann und dem Kunden bestehen. Dieser Ausgleich kann selbst dann vorgenommen werden, wenn die Verbindlichkeiten und Forderungen noch nicht sicher, feststehend oder einforderbar sind, ungeachtet der Form, der Währung oder des Gegenstands dieser Verbindlichkeiten und Forderungen. Die Berechnung dieses Ausgleichs erfolgt in Euro, falls erforderlich nach einer Umrechnung der Fremdwährungen auf Kosten des Kunden.

11. Haftung Ostermann

  1. Außer im Falle von Betrug, vorsätzlichem oder schwerem Fehler ist die gesamte (vertragliche und außervertragliche) Haftung und Entschädigung wegen der möglichen (vertraglichen und außervertraglichen) Haftung seitens Ostermann im Rahmen des Vertrages mit einem Kunden jederzeit auf den Rechnungsbetrag dieses Kunden und nur in Höhe des tatsächlich vom Kunden gezahlten Betrages beschränkt. Ostermann haftet unter keiner Bedingung für oder ist nicht verpflichtet zu einer Entschädigung von Folgeschäden oder indirekten Schäden seitens des Kunden, einschließlich, jedoch nicht beschränkt auf Gewinnausfall, Umsatzverlust, Einkommensausfall, Verlust von Kunden, Verwaltungs- oder Personalkosten, Produktionsbeschränkungen oder Forderungen Dritter.
  2. Sofern Ostermann bei der Durchführung seiner Pflichten von der Mitarbeit, den Dienstleistungen und/oder Lieferungen Dritter abhängig ist, kann Ostermann vom Kunden nicht für Schäden haftbar gemacht werden, die sich aus deren Fehler ergeben, außer im Falle von Betrug, vorsätzlichem oder schwerem Fehler.

12. Versteckte Mängel

  1. Die Haftung von Ostermann für die etwaigen versteckten Mängel der verkauften Ware ist ausschließlich auf die Mängel beschränkt, die die verkaufte Ware innerhalb von sechs Monaten nach ihrer Abholung oder Lieferung aufweist. Die etwaigen versteckten Mängel müssen bei Folge der Nichtigkeit unverzüglich und spätestens innerhalb von acht Kalendertagen nach der betreffenden Feststellung Ostermann schriftlich mitgeteilt werden, vorzugsweise begleitet von Fotos, wobei der Kunde diese Mängel detailliert beschreiben muss. Die Klage aufgrund versteckter Mängel muss bei Strafe der Nichtigkeit spätestens innerhalb eines Jahres nach Feststellung des Mangels erhoben werden.
  2. Diese Meldung setzt in keinem Fall die Zahlungspflichten des Kunden in Bezug auf Ostermann aus.

13. Vertragsauflösung

Ostermann hat das Recht, den Vertrag mit dem Kunden jederzeit, ohne gerichtliche Ermächtigung, mit sofortiger Wirkung, ohne vorherige Inverzugsetzung und ohne Zahlung einer Entschädigung in jedem der folgenden Fälle aufzulösen: (i) wenn der Kunde, trotz schriftlicher Inverzugsetzung, bei der eine Frist von mindestens sieben Kalendertagen beachtet wird, einer oder mehreren seiner Pflichten gegenüber Ostermann nicht ordnungsgemäß und rechtzeitig nachkommt, (ii) wenn Ostermann triftige Gründe hat, daran zu zweifeln, dass der Kunde seinen Pflichten gegenüber Ostermann nachkommen wird. Im Falle einer derartigen Auflösung behält sich Ostermann gleichfalls das Recht vor, eine Entschädigung für die Kosten, Zinsen und Schäden zu fordern, die Ostermann dadurch erlitten hat, und werden alle Forderungen von Ostermann an den Kunden unverzüglich einforderbar.

14. Eigentumsübertragung

  1. Das rechtliche Eigentum an der Ware, die den Gegenstand der Rechnungen von Ostermann darstellt, geht erst zum Zeitpunkt der vollständigen Zahlung des Preises, der Kosten, Zinsen und aller anderen finanziellen Lasten kraft des Vertrages zwischen Ostermann und dem Kunden auf den Kunden über. Das Risiko des Verlustes oder der Vernichtung dieser Ware wird jedoch vollständig vom Käufer ab dem Zeitpunkt getragen, zu dem die Ware abgeholt oder geliefert wird.
  2. Bis zum Zeitpunkt des Eigentumsübergangs ist es dem Kunden deshalb strikt untersagt, das Nutzungs- oder Eigentumsrecht an unbezahlter Ware Dritten zu übertragen oder die unbezahlte Ware in irgendeiner Form zu verwalten oder darüber zu verfügen. Alle Rechte von Ostermann werden, statt an der unbezahlten Ware, auf den sich daraus ergebenden Preis oder die betreffende Entschädigung übertragen.

15. Höhere Gewalt

  1. Im Falle höherer Gewalt ist Ostermann von der Einhaltung sämtlicher Pflichten gegenüber dem Kunden befreit, ohne dass Ostermann zur Zahlung einer Entschädigung gleich welcher Art an den Kunden verpflichtet werden kann. Ist Ostermann zur Erfüllung seiner Pflichten von einem Dritten abhängig, so gilt dieser Artikel auch für höhere Gewalt oder Zufall bei diesem Dritten.
  2. Mit „höherer Gewalt“ ist die Situation gemeint, in der die Erfüllung des Vertrages ganz oder teilweise, vorübergehend oder dauerhaft, durch Umstände verhindert wird, die Ostermann nicht unter Kontrolle hat, selbst dann, wenn dieser Umstand bereits beim Zustandekommen des Vertrages vorhersehbar war. Ohne Anspruch auf eine erschöpfende Auflistung zu erheben, wird Folgendes als Fall höherer Gewalt betrachtet: Erschöpfung des Vorrats, Verzögerungen bei oder Ausbleiben von Lieferungen von Lieferanten, Vernichtung von Ware durch Unfälle, Diebstahl, Streik, Aussperrung, Brand, Aufruhr, Krieg, Seuchen, Pandemie, Überschwemmung, hoher Arbeitsausfall durch Krankheit, elektrische, Informatik-, Internet- oder Telekommunikationsstörungen, behördliche Entscheidungen oder Interventionen (darunter die Verweigerung oder Annullierung einer Genehmigung oder Lizenz), Kraftstoffmangel, außergewöhnliche Verkehrsbehinderungen und Fehler oder Verzögerungen Dritter. Ostermann ist nicht verpflichtet, den unzurechenbaren und unvorhersehbaren Charakter des Umstands, der den Gegenstand der höheren Gewalt darstellt, zu beweisen.

16. Teilbarkeit

Wenn eine Bestimmung (oder ein Teil davon) dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht durchsetzbar ist oder gegen eine Bestimmung zwingenden Rechts verstößt, beeinträchtigt dies weder die Gültigkeit oder Durchsetzbarkeit der sonstigen Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Ostermann noch die Gültigkeit und Durchsetzbarkeit des restlichen Teils der betreffenden Bestimmung, der nicht durchsetzbar ist oder gegen eine Bestimmung zwingenden Rechts verstößt. In einem derartigen Fall werden Ostermann und der Kunde nach Treu und Glauben verhandeln, um die nicht durchsetzbare oder ungültige Bestimmung (oder den betreffenden Teil) dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen durch eine durchsetzbare und rechtsgültige Bestimmung zu ersetzen, die dem Zweck und dem Tenor der ursprünglichen Bestimmung (oder des betreffenden Teils) dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen so gut wie möglich entspricht.

17. Verzicht auf Recht

Eine Abweichung von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen durch Ostermann kann niemals als Verzicht auf diese Bedingungen betrachtet werden. Ein Verzicht und/oder eine Unterlassung von Ostermann, seine Rechte kraft einer Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen auszuüben oder durchzusetzen, wird niemals einen betreffenden Verzicht oder einen Verzicht auf das Recht von Ostermann darstellen, eine andere Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen durchzusetzen.

18. Gerichtsstand und anwendbares Recht

  1. Auf die Beziehung zwischen Ostermann und seiner Kunden ist nur belgisches Recht anwendbar.
  2. Bei Streitfragen bezüglich eines Geschäftes, auf das diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen anwendbar sind, sind ausschließlich die niederländischsprachigen Gerichte des Gerichtsbezirks Brüssel zuständig, unbeschadet des Rechts von Ostermann, Klagen bei einem anderen Gericht zu erheben und anhängig zu machen.