PUR-Schulungspflicht
Nach der europäischen Chemikalienverordnung (kurz: REACH) müssen alle Verarbeiter von bestimmten isocyanathaltigen PUR-Produkten ab dem 24. August 2023 nachweisen, eine Schulung durchgeführt zu haben. Das Ziel dieser Verordnung ist der richtige und sichere Umgang mit diesen vielseitigen Produkten.
Bei welchen Produkten muss geschult werden?
Im Detail gilt die Schulungspflicht für die industrielle und gewerbliche Anwendung von allen PUR-Produkten, die einen Isocyanat-Anteil von über 0,1 % am Gesamtprodukt verfügen.
PUR-Schulung? So einfach geht’s
Die geforderten Schulungen können online auf einer E-LEARNING PLATTFORM in Landessprache durchgeführt werden. Ein Leitfaden hilft Ihnen bei der Auswahl der passenden Schulung. Nach einem theoretischen Teil gibt es Fragen im Multiple-Choice-Verfahren. Wurden ausreichend Fragen richtig beantwortet, erhält man abschließend ein persönliches Online-Zertifikat. Dieses muss alle 5 Jahre erneuert werden. Weitere Informationen finden Sie auch auf der WEBSEITE von FEICA, dem Verband der europäischen Kleb- und Dichstoffindustrie.
Um an einer Schulung teilzunehmen, meldet man sich vorab mit seinen persönlichen Daten an. Zwar werden Sie bei der Anmeldung nach Rechnungsinformationen gefragt, jedoch können Sie mit dem Gutscheincode „FEICA_21_G“ kostenlos an den Schulungen teilnehmen.
Alternative gefällig?
Immer mehr Hersteller bieten inzwischen PUR-Produkte mit einem reduzierten Anteil an freien Isocyanaten an. Bei diesen Produkten ist keine Schulung erforderlich. Eine Übersicht der schulungsfreien Alternativen finden Sie natürlich auch hier im Online-Shop.